Im §11 Abs. 1 Nr.8f des Tierschutzgesetzes (TierSchG) ist festgelegt, dass wer gewerbsmäßig Hunde für Dritte ausbildet oder die Ausbildung von Hunden durch den Tierhalter anleitet, eine Erlaubnis benötigt.

Um diese Erlaubnis zu erhalten, habe ich mich zusätzlich zu meiner Ausbildung zur Hundepsychologin nTR® eine weitere Sachkundeprüfung bei einer Amtstierärztin des Amtstierärztlichen Dienstes des LAV (Landesamt für Verbraucherschutz) in Saarbrücken abgelegt. Im Rahmen dieser Prüfung wurde sowohl mein theoretisches Wissen, als auch meine praktische Arbeitsweise vor Ort in Augenschein genommen und geprüft.

Zur Sicherstellung der Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorgaben, steht jeder, der in seinem Betrieb nach §11 Abs.1 Satz 1 TierSchG gewerbsmäßig Hunde für Dritte ausbildet, oder die Ausbildung von Hunden durch den Tierhalter anleitet, unter der Aufsicht (Überwachung) durch die zuständige Behörde (§16 Abs.1 Nr. 4 TierSchG).

Auf Grund meiner Überzeugung, den drei Bausteinen meiner Arbeit, den oben genannten Prüfungen und fortwährenden Kontrollen, sowie nicht zuletzt der Tatsache, dass ich ständig Fortbildungen absolviere um somit stets auf dem wissenschaftlich aktuellen Stand zu sein, kann ich eine absolut hundefreundliche und artgerechte Arbeit garantieren.